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Telekommunikation · Schweiz

Handy-Abos

Alle Abos aller Schweizer Anbieter, nur nach Preis geordnet. Jeder Preis wird auf der eigenen Seite des Anbieters erfasst.

gelistete Abos
–
Anbieter
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diese Woche bestätigte Preise
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mittlerer Preis pro Monat, unbegrenzt
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Ihr Abo in fünf Antworten finden

Wir wählen die zwei passenden Abos aus den Preisen, die diese Woche bestätigt wurden, geordnet nach dem Preis, den Sie nach Ende einer allfälligen Aktion weiterzahlen. Ihre Antworten stellen auch die Filter der Liste darunter ein.

Daten pro Monat
Anrufe in der Schweiz
Daten in der EU
Netz
Budget pro Monat

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Oben voreingestellte Antworten, jede lässt sich ändern:

    Nur nach Preis geordnet; kein Anbieter bezahlt für einen Platz. Ein Abo wird nach seinem Monatspreis nach Ende einer allfälligen Aktion eingeordnet, die Aktion steht daneben.

    Filter
    Preis pro MonatBis CHF 30

    Nach Ende einer allfälligen Aktion

    020406080+
    Daten in der Schweiz
    Netz
    Abo-Art
    Vertrag
    Daten im Ausland
    Anrufe und Geschwindigkeit
    Extras
    Anbieter0

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    Merkmal
    Preis
    Das Abo
    Netz
    Netzgeschwindigkeit
    Daten (CH)
    Nach dem Datenlimit
    Anrufe (CH)
    SMS (CH)
    Geschwindigkeit
    Vertrag und Kosten
    Vertrag
    Kündigungsfrist
    Aktivierungsgebühr
    SIM-Lieferung
    Total im ersten Jahr
    Nach der Aktion
    Ausland und Roaming
    EU-Roaming-Daten
    Anrufe aus der EU
    Anrufe in die EU
    USA/Kanada
    Netz und Funktionen
    eSIM
    5G
    Hotspot
    Datenübertrag
    WLAN-Telefonie
    Streaming
    Support und Kanäle
    Kostenloser Support
    Supportzeiten
    Live-Chat
    App
    Filialen

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    Ihr Konto zeigt Ihnen dann, ob der Preis seit dem Speichern gestiegen oder gesunken ist und ob das Abo noch angeboten wird.

    Fragen zu Schweizer Handy-Abos

    MEconomy zeigt die Abos nebeneinander und sortiert nur nach Preis: Kein Anbieter kann sich einen besseren Platz erkaufen. Bei jedem Preis steht das Datum, an dem wir ihn zuletzt auf der Seite des Anbieters bestätigt haben.
    Aktionspreise sind echt, aber prüfen Sie vor dem Abschluss drei Dinge: (1) ob der Rabatt für eine bestimmte Anzahl Monate oder für die ganze Laufzeit des Abos gilt, (2) welchen Preis Sie nach Ende der Aktion zahlen, (3) ob sich der Vertrag automatisch verlängert. Wo der Anbieter einen regulären Preis nennt, zeigt MEconomy ihn neben dem Aktionspreis an; wo er nichts nennt, sagen wir das.
    Für die Schweiz gelten die «Roam like at home»-Regeln der EU nicht, deshalb legt jeder Anbieter seine Roaming-Preise selbst fest. Seit dem 01.07.2021 müssen Anbieter nach Schweizer Vorschriften Ihnen ermöglichen, vor der Nutzung von Roaming eine persönliche Kostenlimite zu setzen; sie müssen Roaming-Gespräche sekundengenau und Daten kilobytegenau abrechnen, Roaming-Pakete mindestens 12 Monate gültig halten und Sie mindestens einmal im Jahr über Preise, Kostenlimiten und Sperren informieren. Erscheint Ihnen eine Rechnung falsch, beanstanden Sie sie schriftlich beim Anbieter; führt das nicht zum Ziel, wenden Sie sich an die Ombudscom, die Schlichtungsstelle für Telekommunikation (ombudscom.ch).
    Nahe der Grenze kann sich Ihr Handy mit einem ausländischen Netz verbinden, das stärker ist als das Schweizer. So vermeiden Sie das: (1) Schalten Sie in den Einstellungen Ihres Handys die automatische Netzwahl aus und wählen Sie Ihr Schweizer Netz von Hand, (2) schalten Sie das Daten-Roaming aus, wenn Sie es nicht brauchen, (3) setzen Sie bei Ihrem Anbieter eine tiefe Roaming-Kostenlimite oder lassen Sie Roaming sperren. Wurde Ihnen Roaming verrechnet, während Sie in der Schweiz waren, beanstanden Sie das schriftlich und bewahren Sie Belege dafür auf, wo Sie sich aufgehalten haben.
    Die meisten Abos mit EU-Roaming enthalten ein festes Datenvolumen pro Monat statt unbegrenzter Daten. Mit dem Filter für EU-Daten auf dieser Seite sehen Sie, welche Abos es enthalten und wie viel; die Vergleichstabelle zeigt das Volumen, wo der Anbieter es nennt. Bei einem Abo, dessen Roaming-Bedingungen wir nicht erfassen konnten, steht «EU-Roaming nicht angegeben».
    Jeder Anbieter legt die Kündigungsfrist in seinen Vertragsbedingungen fest, oft als Anzahl Tage oder Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer. Prüfen Sie die Bedingungen vor dem Abschluss, tragen Sie den letzten Kündigungstermin in Ihren Kalender ein, kündigen Sie schriftlich und bewahren Sie die Bestätigung auf. Die Vergleichstabelle zeigt die Kündigungsfrist, wo der Anbieter sie nennt.
    Haben Sie einen Vertrag mit Mindestvertragsdauer abgeschlossen, kann der Vertrag verlangen, dass Sie bei einem vorzeitigen Ausstieg zahlen: zum Beispiel die restlichen Monatsgebühren oder den Rabatt, den Sie auf ein Handy oder auf das Abo erhalten haben. Was Sie schulden, hängt vom Vertrag ab, den Sie unterschrieben haben; lesen Sie deshalb die Klausel zur vorzeitigen Kündigung vor dem Abschluss. Steht eine Gebühr Ihrer Meinung nach nicht in Ihrem Vertrag, beanstanden Sie sie schriftlich beim Anbieter und danach bei der Ombudscom.
    Viele Verträge verlängern sich automatisch, wenn Sie nicht innerhalb der Kündigungsfrist kündigen, und ein Aktionsrabatt kann dann enden. Lesen Sie die Klausel zur Verlängerung, stellen Sie sich lange vor Ende der Mindestvertragsdauer eine Erinnerung und fragen Sie Ihren Anbieter vor dem Verlängerungsdatum nach seinen aktuellen Angeboten. Ein Abo ohne Mindestvertragsdauer lässt sich in der Regel jederzeit mit der Kündigungsfrist kündigen.
    Ein Wegzug ins Ausland beendet einen Handy-Vertrag nicht von Gesetzes wegen; es gilt der Vertrag, den Sie abgeschlossen haben. Fragen Sie Ihren Anbieter frühzeitig, legen Sie Ihre Abmeldung bei der Gemeinde vor und fragen Sie schriftlich, ob er auf die restliche Vertragsdauer verzichtet. Wenn Sie sich nicht einigen können, kann die Ombudscom vermitteln.
    Ein MVNO nutzt die Antennen seines Trägernetzes, die Netzabdeckung ist also dieselbe, aber seine Bedingungen können eine tiefere Höchstgeschwindigkeit oder eine tiefere Priorität bei hoher Netzauslastung vorsehen. Lesen Sie die Bedingungen des Abos zu Geschwindigkeit und Fair Use; im Alltag merken die meisten keinen Unterschied, Vielnutzer zu Stosszeiten schon.
    Nicht immer. VoLTE (Anrufe über 4G und 5G) und WLAN-Telefonie hängen vom Anbieter und von Ihrem Handy ab. Sind Sie auf WLAN-Telefonie angewiesen, zum Beispiel in einem Gebäude mit schlechtem Empfang, prüfen Sie vor dem Wechsel die Liste der unterstützten Handys des Anbieters.
    Viele neuere Smartphones nehmen eine physische SIM und eine eSIM auf, manche auch zwei eSIMs. So behalten Sie Ihre Schweizer Nummer und fügen ein Reise- oder Datenabo hinzu. Ob ein Anbieter eSIM anbietet und zu welchem Preis, steht in seinen Bedingungen; die Vergleichstabelle zeigt es, wo der Anbieter es nennt.
    Bitten Sie Ihren neuen Anbieter, Ihre Nummer zu portieren (Nummernportierung); er übernimmt die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter. Damit es nicht zu Verzögerungen kommt: (1) Name und Adresse müssen bei beiden Anbietern genau übereinstimmen, (2) prüfen Sie Ablaufdatum und Kündigungsfrist Ihres alten Vertrags, (3) begleichen Sie offene Rechnungen. Am Tag des Wechsels kann es zu einer kurzen Unterbrechung kommen. Eine ausländische Nummer kann nicht zu einem Schweizer Anbieter portiert werden.
    Suchen Sie ein Abo mit unbegrenzten Daten in der Schweiz und lesen Sie dann die Fair-Use-Klausel: Manche «unbegrenzten» Abos drosseln die Geschwindigkeit nach einem bestimmten Volumen oder behalten sich das vor. Filtern Sie bei MEconomy nach unbegrenzten Daten und vergleichen Sie die Bedingungen zu Geschwindigkeit und Fair Use.
    Beginnen Sie mit einem Abo ohne Mindestvertragsdauer, bis Sie wissen, was Sie brauchen. Jede SIM-Karte in der Schweiz, auch Prepaid, muss mit einem amtlichen Ausweis registriert werden (Pass, Identitätskarte oder Schweizer Ausländerausweis). Für ein Abo mit Monatsrechnung brauchen Sie meist auch eine Schweizer Adresse. Eine ausländische Nummer kann nicht portiert werden, Sie erhalten also eine neue Schweizer Nummer (+41). MEconomy vergleicht Schweizer Anbieter nebeneinander.
    Prüfen Sie: (1) die Aktivierungsgebühr, (2) die Gebühr für SIM oder eSIM, (3) Roaming ausserhalb des inbegriffenen Volumens, (4) Mehrwertnummern (0900, 0901, 0906), (5) den Preis nach Ende einer Aktion, (6) die Gebühr für den Ausstieg vor Ende der Mindestvertragsdauer. Die Vergleichstabelle zeigt Aktivierungsgebühr und SIM-Kosten, wo der Anbieter sie nennt, und sagt «Nicht angegeben», wo er es nicht tut.
    Bewahren Sie jede Rechnung auf und vergleichen Sie sie mit Ihrem Vertrag. Beanstanden Sie sie schriftlich beim Anbieter (E-Mail oder Kontaktformular), damit Sie einen Nachweis haben. Wird das Problem nicht gelöst, wenden Sie sich an die Ombudscom (ombudscom.ch), die Schlichtungsstelle für Telekommunikation; das Verfahren ist für Kundinnen und Kunden kostenlos. Zu den Regeln selbst veröffentlicht das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) Informationen.
    Ja. Nummern, die mit 0900, 0901 und 0906 beginnen, sind Mehrwertdienste, die zusätzlich zu Ihrem Abo verrechnet werden und nicht zu den «unbegrenzten Anrufen» gehören. Sie können bei Ihrem Anbieter verlangen, dass Mehrwertnummern auf Ihrem Anschluss gesperrt werden; das ist bei einem Kinderhandy empfehlenswert.
    Prepaid hat keinen Vertrag und keine Monatsrechnung: Sie laden Guthaben auf und verbrauchen es. Für die Registrierung der SIM brauchen Sie trotzdem einen amtlichen Ausweis. Prüfen Sie, wie lange das Guthaben gültig bleibt und wann eine unbenutzte Nummer abgeschaltet wird; beides steht in den Bedingungen des Anbieters. Der Filter «Prepaid» auf dieser Seite zeigt nur Prepaid-Abos.
    Prepaid setzt von selbst eine Ausgabengrenze, und mit einem Abo ohne Mindestvertragsdauer können Sie leicht wechseln. Lassen Sie beim Anbieter Mehrwertnummern und, wenn Sie möchten, Roaming sperren. Manche Anbieter haben Jugendabos oder Kindersicherungen; prüfen Sie deren Bedingungen.
    Ja, mehrere Schweizer Anbieter bieten Abos nur mit Daten an; der Filter «Nur Daten» auf dieser Seite zeigt sie. Möchten Sie stattdessen Ihr normales Abo als Hotspot nutzen, prüfen Sie, ob die Bedingungen Tethering erlauben.
    Beanstanden Sie es zuerst schriftlich bei Ihrem Anbieter und bewahren Sie die Belege auf. Löst das das Problem nicht, wenden Sie sich an die Ombudscom (ombudscom.ch), die unabhängige Schlichtungsstelle für Telekommunikation; sie behandelt Streitigkeiten zu Rechnungen, Verträgen und Dienstleistungen, und das Verfahren ist für Kundinnen und Kunden kostenlos. Bewahren Sie Screenshots, E-Mails sowie Datum und Namen jedes Anrufs auf.
    Nicht bei Verträgen, die online oder im Laden abgeschlossen werden: Das Schweizer Recht kennt für diese kein allgemeines Widerrufsrecht. Das Obligationenrecht (Art. 40a–40f) gewährt ein 14-tägiges Widerrufsrecht nur, wenn der Vertrag in Ihrer Wohnung oder an Ihrem Arbeitsplatz, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf der Strasse, an einer Werbeveranstaltung im Zusammenhang mit einem Ausflug oder am Telefon abgeschlossen wurde, und nur, wenn Sie das Treffen nicht selbst verlangt haben und der Betrag über CHF 100 liegt. Manche Anbieter bieten eine eigene Testphase an; prüfen Sie deren Bedingungen vor dem Abschluss.
    Das hängt von den Ländern ab, die Sie anrufen. Manche Abos enthalten Gespräche in die EU oder in bestimmte Länder; andere verrechnen pro Minute. Vergleichen Sie die Abos auf dieser Seite und prüfen Sie vor Ihrer Wahl die Liste der inbegriffenen Länder und die Preise des Anbieters.